Allgemeine Informationen

Alle zusätzlichen Informationen auf einen Blick

Behördliche Kosten

Die Behördenkosten sind nach Absolvierung der Praxisprüfung per Zahlschein/Onlinebanking an die Behörde zu zahlen. Die Kosten setzen sich je nach Anzahl der Prüfungsantritte und Art der Ausbildung unterschiedlich zusammen. Die Behördenkosten stehen in keinem Zusammenhang mit den Prüfungskosten in der Fahrschule.

Mehrphasenausbildung

Die 2. Ausbildungsphase - Mehrphasenausbildung

Die 2. Ausbildungsphase - Mehrphasenausbildung der Klasse B besteht aus 3 Ausbildungsschritten: 2 Perfektionsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining sind zu absolvieren. (Bei L17 besteht die Mehrphasenausbildung nur aus 2 Ausbildungsschritten. Die erste Perfektionsfahrt entfällt hier.)

 

Auch bei der Klasse A sind nur 2 Ausbildungsschritte notwendig.

Alle Schritte sind binnen eines Jahres zu absolvieren!

 

Weitere Infos können Sie dem nebenstehenden Bild entnehmen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen und die angegebene Reihenfolge der Ausbildungsschritte!

Amtsarzt

Bitte beachten Sie, dass zur amtsärztlichen Untersuchung ein gültiger Lichtbildausweis mitzubringen ist.

Für Untersuchungen der Gruppe 1 (A, B, BE, F) sind 35 Euro vor Ort zu entrichten. Für Untersuchungen der Gruppe 2 (C, CE, D, DE) sind 50 Euro vor Ort zu entrichten.

Sofern Sie eine Brille/Kontaktlinsen tragen, ist diese bei der Untersuchung mitzubringen!

Eine aktuelle Liste der Amtsärzte finden Sie hier:

Ärzte für die FS Untersuchung

L/L17 Formulare

Weitere Downloads

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs): Allgemeine Geschäftsbedingungen

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